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Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.11.2009

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Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist gescheitert!
Der Einlagerung von schwach- und mittelaktiver Atommüll in Schacht Konrad steht nichts mehr im Wege. In vier Jahren ist es soweit! Bei Betrachtung des Einlagerungs-Chaos im Versuchsschacht Asse müsste doch jedem vernünftig denkenden Menschen mindestens ein Schauer über den Rücken laufen. Wie viele Jahrzehnte wird Konrad halten? Mehr als die 40 Jahre, die der Schacht Asse erreicht hat - obwohl er ja eine Million Jahre halten sollte?
Die Begründung der Ablehnung der Klage, nämlich dass sich aus dem Grundgesetz für den klagenden Landwirt Traube ein "Grundrecht auf Verhinderung erst nach seinen Lebzeiten eintretender Gefährdungen für die Umwelt und nachfolgende Generationen" nicht ableiten lasse, ist unfassbar und am Thema vorbei.